Die Teilnehmer kennen die Grundzüge der REACH-Verordnung, können die gesetzlichen Anforderungen identifizieren und besitzen Kenntnisse zur Anwendung im eigenen Unternehmen. Downstream-Anwender sind zur Prüfung verpflichtet, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (SVHC: Substance of Very High Concern). Die Abnehmer der Produkte müssen darüber informiert werden. Für die Erstellung eines Sicherheitsblatts und dessen Übermittlung an Abnehmende müssen gefährliche Produkte eingestuft und gekennzeichnet werden. Sollte ein wichtiger Stoff für die eigene Produktion als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft sein und außerdem als zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgelistet, muss der Downstream User ihn substituieren. Alternativ beteiligt er sich an einem Zulassungsverfahren, damit die eigene Verwendung fortgesetzt werden darf.
Programm-Ablauf
Hybrid-Seminar Tag 1, 09:00 bis 17:00 Uhr
Europäisches und nationales Chemikalienrecht
Grundzüge der REACH-Verordnung:
- REACH Verpflichtungen und Akteure
- Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse
- Pflichten nachgeschalteter Anwender
Umgang mit SVHC:
- Kandidatenstoffliste und REACH Anhang XIV
- Beschränkungen und Verbote nach REACH Anhang XVII
- Informationspflicht für SVHC
- REACH Zulassungsverfahren für SVHC
Sicherheitsdatenblätter (SDB):
- Gliederung und Inhalte nach REACH Anhang II
- Erweiterte Sicherheitsdatenblätter (eSDB)
- Erstellung und Übermittlung von SDB
- Expositionsszenarien (ES) und Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
Hybrid-Seminar Tag 2, 09:00 bis 17:00 Uhr
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP
- Gefahrenklassen und –kategorien
- Kennzeichnungselemente
Kommunikation in der Lieferkette:
- Information von Lieferanten
- Information an Kunden
Rechtliche Verpflichtungen und Haftung
Abschlussdiskussion
Ihre Top-Referenten
Stephanie Kanitz, B.Sc., Reach & Reacher Consulting, Dortmund. Stephanie Kanitz ist Biotechnologin (FH Aachen) mit vertieften Kenntnissen in den Bereichen GLP/GMP und Chemikalienrecht. Seit 2009 oblagen ihr Tätigkeiten wie die Labororganisation von namhaften Instituten und Firmen sowie das Qualitäts- und Hygienemanagement verschiedener Betriebe. Im Bereich Konzeptionierung und Optimierung von betrieblichen Abläufen wirkt sie daher unterstützend und leitet Schulungen zum Thema REACH.
Dr. Wolfgang Pahlmann, Likedeelers GmbH, Rheinberg. Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen. Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.
Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.
Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.
Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.