Studierende mit Abitur können direkt nach der Laborantenausbildung mit dem Fernstudium beginnen. Am Ende des Fernstudiums müssen sie aber insgesamt zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Darunter fallen Tätigkeiten, bei denen Sie im Labor Umgang mit Proteinen und/oder Nukleinsäuren und/oder Zellen (auch Bakterien) haben.
Bei mittlerer Reife, Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife müssen die Studierenden mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können, bevor sie das Fernstudium beginnen. Unabhängig vom Schulabschluss ist für die Zulassung in jedem Fall eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nötig. Bis zum Ende des Fernstudiums müssen sie ein weiteres Jahr und damit insgesamt drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.
Zum Fernstudium lassen wir in Kooperation mit der JGU Mainz folgende Berufe zu: Technische Assistent*innen und Laborant*innen der Fachrichtungen Biologie, Chemie, Pharmazie, Medizin, Agrartechnik und Milchwirtschaft sowie Pharmakant*innen und Chemikant*innen . Falls Sie einen verwandten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, bei dem Sie mit Proteinen, Nukleinsäuren oder zellbiologisch gearbeitet haben oder sich nicht sicher sind, ob Sie zulassungsberechtigt sind, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren, um unverbindlich offene Fragen zu klären.
Falls Sie schon eine weiterführende Ausbildung wie z.B. den Biotechniker oder auch Teile eines naturwissenschaftlichen Hochschulstudiums abgeschlossen haben, überprüfen wir in Kooperation mit der JGU Mainz gerne, ob diese Leistungen für das Fernstudium angerechnet werden können.
Falls Sie eine passende Berufsausbildung absolviert haben, jedoch nicht oder nicht mehr in einem einschlägigen Bereich arbeiten, könnten externe Weiterbildungen im Bereich der molekularen Biologie als Laborerfahrung für das Fernstudium anerkannt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Alle Studienbewerber*innen mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen (außer Schweiz und Österreich) müssen vor der Aufnahme des Fernstudiums die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) ablegen oder eine Befreiungsbescheinigung des Internationalen Studien- und Sprachenkollegs (ISSK) vorlegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (https://www.studium.uni-mainz.de/dsh-und-dsh-aequivalente/).