Verlängerung der Studiumsdauer
Zuzüglich zu der regulären Dauer des Fernlehrgangs von vier Jahren bieten wir allen Teilnehmer*innen eine Verlängerung des Fernlehrgangs an, in der diese lediglich die zusätzlich anfallende Verwaltungsgebühr von 45 € alle 3 Monate zuzahlen.
Förderung durch den Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten des Fernlehrgangs, teilweise zu 100 %, teilweise weniger. Die Nachfrage in Ihrer Weiterbildungs- oder Personalabteilung kann sich lohnen. Wenn Sie dafür Informationen benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter.
Ein Entgegenkommen Ihres Arbeitgebers könnte beispielsweise sein:
• eine jährliche Pauschale als finanzielle Unterstützung
• angepasste Arbeitszeitenregelung
• Erstattung eines Teils bzw. der kompletten Kosten des Lehrgangs nach erfolgreichem Abschluss
Zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren können Sie sich für das Weiterbildungsstipendium des BMBF, für ein Stipendium bei Ihrer IHK-Kammer oder beim Festo Bildungsfonds um einen Studienkredit bewerben. Weiterhin kann das Fernstudium häufig beim Finanzamt als Weiterbildungsmaßnahme abgerechnet werden. Gerne stellen wir Ihnen für Anfragen an das Finanzamt eine Musterbescheinigung aus. Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten finden Sie im FAQ-Bereich.