Für Werber*innen gilt: Nur zugelassene Teilnehmer*innen des Fernstudiums „Biologie für labortechnische Fachkräfte in biomolekularen Berufen“, „Chemie für Laboranten*innen und Technische Assistent*innen“, „Master Biotechnologie für Biotechnolog*innen & Laborfachkräfte" (Stand: 8.4.2016) oder ehemalige Teilnehmer*innen, die an einem der vorgenannten Fernstudien mindestens 8 Wochen teilgenommen haben, können an der Aktion „Kund*in wirbt Kund*in“ teilnehmen. Werber*in und Neukund*in dürfen nicht identisch sein. Nur bei der erfolgreicher Werbung eines Neukunden bzw. einer Neukundin wird die Prämie an den Werber/die Werberin vergeben.
Als Neukund*in gilt, wer bisher noch nicht an einem unserer Fernstudien „Biologie für labortechnische Fachkräfte in biomolekularen Berufen“, „Chemie für Laboranten*innen und Technische Assistent*innen“ oder „Master Biotechnologie für Biotechnolog*innen & Laborfachkräfte" teilgenommen hat. Minderjährige sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.
Es obliegt dem Werber/der Werberin, den Neukunden/die Neukundin dazu anzuhalten, dass diese(r) bei der Anmeldung zu einem der vorgenannten Fernstudien den Vor- und Nachnamen des Werbers/der Werberin und dessen/deren aktuelle E-Mail-Adresse in das Anmeldeformular einträgt. Es ist nur ein(e) Werber*in pro Neukund*in möglich, daher wird pro geworbenen Neukund*in auch nur eine Prämie vergeben. Eingereichte Werbenachweise nach dem ersten Besuch eines (Probe-)Tutoriums durch den Neukunden/die Neukundin und/oder nach Vertragsabschluss (Anmeldung des Neukunden/der Neukundin) können leider nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich und erforderlich für den Anspruch auf die Prämie ist die Nennung des vollständigen Namens des Werbers/der Werberin samt dessen/deren E-Mail-Adresse in der Anmeldung des geworbenen Neukunden bzw. der geworbenen Neukundin. Für die Nennung eines falschen Namens oder einer falschen E-Mail-Adresse in der Anmeldung haftet nicht Springer.
Der/die Werber*in erhält die Geldprämie, wenn der/die Neukund*in nach dem Start der eigenen Studiengruppe mindestens 8 Wochen an einem der vorgenannten Fernstudien durchgängig teilgenommen hat. Die Geldprämie wird daher erst nach Ablauf dieser 8 Wochen vergeben.
Der Verlag behält sich das Recht vor, die Aktion – nach vorheriger Ankündigung – jederzeit aufgrund berechtigter Interessen (z. B. Missbrauch oder Manipulation der Aktion) zu beenden. Ein bis zur Beendigung wirksam entstandener Anspruch auf die Geldprämie bleibt von der Beendigung unberührt, sofern er nicht durch Verstoß gegen diese Bedingungen erworben wurde.